Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. Februar 2024 zum Aktenzeichen II ZB 23/22 entschieden, dass gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten muss. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners […]