Kündigung erhalten? Jetzt vom Fachanwalt prüfen lassen!

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M.

Ihre erste Adresse für Kündigungsschutz

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Reagieren Sie jetzt – Fristen laufen!

⚠️ Kündigung erhalten? Jetzt zählt jede Minute – handeln Sie schnell!

Rufen Sie an: 0221/95814321 oder schreiben Sie eine Mail an: kanzlei@jura.cc

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft. Denn das Gesetz setzt Ihnen eine kurze Frist von nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Innerhalb dieser 3 Wochen müssen Sie beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, wenn Sie die Kündigung anfechten wollen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig oder unfair ist.

Das bedeutet: Keine Wiedereinstellung, keine Abfindung, keine weiteren Ansprüche mehr – Ihre Kündigung ist endgültig.


✅ Lassen Sie Ihre Kündigung JETZT von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen!

Vertrauen Sie auf die Expertise von Fachanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M., der seit über einem Jahrzehnt Arbeitnehmer in Kündigungsschutzfällen erfolgreich unterstützt.

Eine schnelle und professionelle Prüfung Ihrer Kündigung ist der erste und wichtigste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Kontaktieren Sie uns am besten sofort, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte planen und Ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

Rufen Sie an: 0221/95814321 oder schreiben Sie eine Mail an: kanzlei@jura.cc

Was viele nicht wissen:

❌ Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig
❌ Viele Kündigungen sind formal oder inhaltlich angreifbar
Arbeitnehmer verschenken oft hohe Abfindungen
❌ Eine Kündigung kann beim Arbeitslosengeld zu Nachteilen führen

Soforthilfe vom Fachanwalt

Jens Usebach Anwalt In Köln
Dr. jur. Jens Usebach LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht bei JURA.CC, ist bundesweit für Arbeitnehmer im Kündigungsschutzrecht tätig und unterstützt Sie schnell, effektiv und rechtssicher.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

Kündigung erhalten? Wir prüfen kostenlos, ob sich eine Klage lohnt.

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich, ob Sie dagegen vorgehen können? Senden Sie uns einfach Ihre Kündigung – wir prüfen diese kostenfrei und völlig unverbindlich. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht analysieren, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist und ob eine Klage auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung Aussicht auf Erfolg hat.

Schnell, unkompliziert und vertraulich: Sie erhalten in kurzer Zeit eine fundierte Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten – ganz ohne Risiko und ohne versteckte Kosten.

Nutzen Sie Ihre Chance auf eine faire Lösung – wir stehen an Ihrer Seite!

Wir klagen für Sie – schnell, zuverlässig und fristgerecht!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, läuft die Zeit: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.

Wir übernehmen das für Sie – professionell und ohne Zeitverlust.
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen Ihre Rechte konsequent durch. Wir reichen für Sie rechtzeitig Klage ein – unter anderem für:

  • Weiterbeschäftigung: Wenn Sie Ihre Stelle behalten möchten und die Kündigung nicht akzeptieren wollen.

  • Abfindung: Wenn Sie Ihre Rechte nutzen möchten, um eine faire finanzielle Entschädigung auszuhandeln.

  • Gehaltsnachzahlungen: Wenn Ihnen Lohn oder Überstundenvergütung vorenthalten wurde.

  • Korrekte Arbeitszeugnisse: Wenn Sie ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis verlangen.

Sie kümmern sich um nichts – wir erledigen alles.
Von der rechtlichen Prüfung bis zur Klageeinreichung übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie. Schnell, diskret und mit klarem Fokus auf Ihr gutes Recht.

Jetzt handeln – bevor die Frist abläuft!
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir setzen uns für Sie ein!

Hohe Abfindung – ohne Gerichtsverhandlung möglich!

Eine Kündigung bedeutet nicht das Ende – sondern oft den Anfang für eine gerechte finanzielle Lösung. In vielen Fällen gelingt es uns, eine hohe Abfindung für unsere Mandantinnen und Mandanten auszuhandeln – ganz ohne mühsamen Gerichtstermin.

Der spezalisierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. jens Usebach LL.M. kennt die Tricks der Arbeitgeber und setzen gezielt auf außergerichtliche Verhandlungen, um das Maximum für Sie herauszuholen. Ob aufgrund einer fehlerhaften Kündigung, unklarer Sozialauswahl oder formaler Mängel: Wir nutzen jeden Hebel, um für Sie eine faire und lukrative Abfindung zu erzielen – schnell, diskret und effizient.

Das Beste daran: Sie müssen in vielen Fällen nicht einmal vor Gericht erscheinen.
Wir führen die Verhandlungen in Ihrem Namen und halten Sie über jeden Schritt transparent auf dem Laufenden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Hohe Erfolgschancen durch erfahrene Anwälte mit arbeitsrechtlicher Spezialisierung

  • Kein Stress mit Gerichtsterminen – wir verhandeln für Sie

  • Schnelle Ergebnisse durch professionelle außergerichtliche Einigungen

  • Diskrete Abwicklung – ohne öffentliche Auseinandersetzung

Nutzen Sie Ihre Chance auf eine starke Abfindung – wir kämpfen für Ihr gutes Recht!

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden – wir helfen Ihnen dabei!

Nach einer Kündigung droht vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – oft zu Unrecht. Wer sich nicht rechtzeitig oder nicht richtig gegenüber der Agentur für Arbeit äußert, riskiert eine Sperre von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld I. Das kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.

Wir sorgen dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt.

Der spezialisierten Fachanwalt für Sozialrecht Dr. Jur. Jens Usebach LL.M. unterstützen Sie dabei, eine Sperrzeit zu vermeiden – etwa durch eine geschickte Formulierung in der Kündigungsschutzklage, durch gezielte Hinweise an die Arbeitsagentur oder durch eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber, die sozialrechtlich vorteilhaft ist.

Zudem prüfen und erklären wir Ihnen verständlich und individuell, welche sozialrechtlichen Ansprüche Ihnen zustehen – zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I)

  • Nahtlosigkeitsregelung bei längerer Krankheit

  • Anspruch auf ALG II (Bürgergeld) zur Aufstockung

  • Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation

  • Krankengeld und andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Wir sorgen dafür, dass Sie keine Leistungen verschenken – und Ihr Anspruch gewahrt bleibt.

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung im Sozial- und Arbeitsrecht. Wir begleiten Sie durch den bürokratischen Dschungel und schützen Sie vor unnötigen Nachteilen bei der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse.

Jetzt handeln – bevor Fristen verstreichen!
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und kompetente Beratung.

Bewertungen für Rechtsanwalt Dr. Usebach

Bw 4
Screenshot 2021 01 06 Firmenbereich Werkenntdenbesten Wirb Mit Wkdb Removebg Preview
Bw 2
Bw 3

Warum Sie sich für JURA.CC entscheiden sollten:

☀️ Arbeitsrecht ist unsere Leidenschaft – Kündigungsschutz unsere Spezialität

Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig – und das mit voller Überzeugung. Wir haben uns bewusst auf die Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen spezialisiert, weil wir wissen, wie viel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Spiel steht. Ob ordentliche Kündigung, fristlose Entlassung oder betriebsbedingter Stellenabbau – wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.


☀️ Fachanwalt mit über 10 Jahren Erfahrung – juristisch exzellent & menschlich engagiert

Dr. jur. Jens Usebach LL.M. ist nicht nur Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch Fachanwalt für Sozialrecht sowie Master of Laws (LL.M.) und promovierter Jurist. Mit über einem Jahrzehnt Berufserfahrung in der arbeitsrechtlichen Praxis steht er Ihnen mit höchster juristischer Kompetenz, taktischem Feingefühl und strategischer Durchsetzungskraft zur Seite. Er kennt die Abläufe bei Gericht ebenso wie die Taktiken der Arbeitgeber – und weiß, wie man Ergebnisse erzielt.


☀️ Vertretung bundesweit – persönlich, digital & effizient

Ob Sie in Köln, München oder Berlin wohnen: Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit – ohne dass Sie persönlich in unsere Kanzlei kommen müssen. Die gesamte Kommunikation kann bequem und sicher telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz erfolgen. So erhalten Sie schnell und unkompliziert rechtlichen Beistand – ganz gleich, wo Sie sich befinden.


☀️ Schnelle Hilfe & volle Kostentransparenz

Wir wissen: Nach einer Kündigung muss es schnell gehen. Deshalb erhalten Sie von uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Beantragung der Deckungszusage – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über alle anfallenden Kosten und besprechen gemeinsam, welche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren – sondern klare Worte und ehrliche Beratung.

So einfach geht’s: In 3 Schritten zur rechtssicheren Lösung

1️⃣ Kündigung senden

Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt professionell prüfen – ganz einfach per E-Mail!

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind unsicher, ob diese rechtlich wirksam ist oder ob Sie sich dagegen erfolgreich wehren können? In dieser herausfordernden Situation ist es besonders wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Machen Sie jetzt den ersten Schritt – unkompliziert, schnell und kostenlos!

Senden Sie uns Ihre Kündigung ganz einfach als PDF-Datei oder als gut lesbares Foto direkt an unsere E-Mail-Adresse: kanzlei@jura.cc


Ihre Vorteile auf einen Blick:

Flexibles Dateiformat: Ob eingescanntes Dokument, Foto vom Smartphone oder PDF – wichtig ist nur, dass Ihre Kündigung gut lesbar ist. Wir akzeptieren alle gängigen Formate, damit Sie den Aufwand möglichst gering halten.

Schnelle und verlässliche Rückmeldung: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste qualifizierte Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den nächsten möglichen Schritten.

Kostenfreie und unverbindliche Prüfung: Unsere Ersteinschätzung ist für Sie komplett kostenfrei. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein und entscheiden erst nach unserer Beratung, ob Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten.

Fristgerecht handeln: Im Kündigungsschutzrecht ist es besonders wichtig, die gesetzliche Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Je schneller Sie uns kontaktieren, desto besser können wir Ihre Rechte wahren.

2️⃣ Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Kündigung erhalten? Wir prüfen Ihren Fall – schnell, fundiert und kostenfrei!

Sie haben eine Kündigung bekommen und fragen sich, ob Sie sich dagegen wehren können? Dann sind Sie bei uns genau richtig:

Wir prüfen Ihre Kündigung und sagen Ihnen innerhalb von 24 Stunden,

  • ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt,

  • welche Erfolgsaussichten bestehen,

  • und welche konkreten Ansprüche Ihnen zustehen – etwa auf Abfindung, Weiterbeschäftigung, Gehaltsnachzahlung oder ein korrektes Arbeitszeugnis.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. analysiert Ihre Situation schnell und rechtssicher – auf Wunsch mit direkter Unterstützung bei allen weiteren Schritten.

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
Rechtslage klar verständlich erklärt – ohne Juristendeutsch
Individuelle Prüfung durch erfahrene Profis
Rechtskonforme Einschätzung unter Berücksichtigung aller Fristen

So wissen Sie bereits nach kurzer Zeit, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen können – und mit welcher Strategie Sie das Beste für sich herausholen.

Jetzt handeln: Sie haben nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung, um Klage einzureichen!
Senden Sie uns Ihre Kündigung als PDF oder Foto an: kanzlei@jura.cc – wir kümmern uns um den Rest.

3️⃣ Klage einreichen & Rechte sichern

⚖️ Wir setzen Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durch – entschlossen, erfahren und mit dem nötigen Augenmaß

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder vom Arbeitgeber verweigert wird, scheuen wir den Gang vor das Arbeitsgericht nicht – im Gegenteil: Wir vertreten Sie mit juristischer Präzision, strategischer Klarheit und langjähriger Prozesserfahrung.

Unser Ziel ist dabei immer dasselbe: Das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – sei es durch Weiterbeschäftigung, eine faire Abfindung, ausstehende Gehaltszahlungen oder ein korrektes Arbeitszeugnis. Dabei behalten wir nicht nur Ihre rechtlichen Interessen im Blick, sondern auch Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation.

Unsere Vorgehensweise:

Zielgerichtet: Wir entwickeln eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene Klage- und Verhandlungsstrategie – kein Schema F, sondern maßgeschneiderte Lösungen.
Kompetent: Mit Fachanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. steht Ihnen ein erfahrener und spezialisierter Prozessvertreter zur Seite, der die arbeitsgerichtliche Praxis kennt und Ihre Rechte effektiv durchsetzt.
Mit Augenmaß: Wir wägen Chancen und Risiken realistisch ab und führen Verfahren nur dann, wenn sie wirklich sinnvoll sind – und wenn nötig, mit der nötigen Härte.

Ob Güteverhandlung, Kammertermin oder Vergleichsverhandlung – wir vertreten Sie souverän vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie nicht alleine dastehen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – für Ihr gutes Recht im Arbeitsleben.

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung!

Wichtig: Nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, tickt die Uhr: Sie haben ab dem Tag des Zugangs nur 3 Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.

Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam – selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig war.
Das bedeutet: Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung, keine Abfindung, keine Chance auf Nachverhandlungen. Diese kurze Frist ist gesetzlich festgelegt (§ 4 KSchG) – und kann nicht verlängert werden.

Jetzt handeln – kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt sichern!

Damit Sie keine wertvolle Zeit verlieren, bieten wir Ihnen eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Wir prüfen Ihre Kündigung und sagen Ihnen, ob sich eine Klage lohnt – kompetent, vertraulich und kostenfrei.

Telefonische Soforthilfe: 0221 / 95 81 43 21
Sie erreichen uns werktags sofort – ohne lange Wartezeiten.

Oder senden Sie Ihre Kündigung direkt per E-Mail an: kanzlei@jura.cc
Einfach als PDF oder gut lesbares Foto – wir melden uns umgehend mit einer Ersteinschätzung.


Warten Sie nicht – sichern Sie Ihre Rechte, bevor es zu spät ist!

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf Erfolg vor dem Arbeitsgericht oder auf eine lukrative Abfindung.

Was unsere Mandanten sagen:

Ich dachte, ich hätte keine Chance – jetzt habe ich eine Abfindung von 18.000 Euro erhalten!
Die Kündigung war ein Schock. JURA.CC hat alles für mich geregelt – schnell und ohne Stress.
Top Kanzlei – ich wurde ehrlich beraten und fühlte mich von Anfang an in guten Händen.

Verlieren Sie keine Zeit – gewinnen Sie Ihre Rechte zurück!

Fachanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. – Ihr starker Partner für berufliche und finanzielle Sicherheit

Bei einer Kündigung geht es um mehr als nur den Job – es geht um Ihre Zukunft. Dr. jur. Jens Usebach LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, setzt sich mit voller Kraft für Ihre Rechte ein. Mit seiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Expertise kämpft er für Ihre Weiterbeschäftigung, eine faire Abfindung oder ein aussagekräftiges, wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Wir holen das Maximum für Sie heraus – dabei behalten wir stets Ihre individuelle Situation und Ihre Ziele im Blick. Ob Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Mit uns sind Sie bestens beraten und vertreten.


JURA.CC – Ihre spezialisierte Kanzlei für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht

Unser Sitz befindet sich in Köln, doch wir sind bundesweit digital für Arbeitnehmer im Einsatz. Egal, wo Sie wohnen – wir sind für Sie da, schnell, zuverlässig und unkompliziert, ganz ohne aufwändige Anfahrten oder persönliche Termine.

Wir arbeiten selbstverständlich DSGVO-konform, sodass Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung aus hunderten erfolgreich geführten Kündigungsschutzverfahren – profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Leidenschaft für Ihre Rechte.


Vertrauen Sie auf Kompetenz, Engagement und digitale Flexibilität – wir kämpfen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft!

Rufen Sie an: 0221/95814321 oder schreiben Sie eine Mail an: kanzlei@jura.cc