Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M.
Experte für Beamten- und Disziplinarrecht – Ihr verlässlicher Partner gegen willkürliche Höhentests bei der Polizei
Warum eine Vertretung bei Körpergrößen-Ablehnungen wichtig ist
Viele Bewerber*innen für den Polizeidienst fallen in standardisierten Auswahlsystemen bereits bei der ersten Hürde durchs Raster: die Mindestkörpergröße. Häufig beruhen die festgelegten Grenzwerte auf pauschalen Annahmen und vernachlässigen individuelle Leistungsfähigkeit und Eignung. Dies kann zu ungerechtfertigten Ablehnungen führen, die alle übrigen Qualifikationen – Schulnoten, Sportleistungen, gesundheitliche Tauglichkeit – außen vorlassen.
Dr. jur. Jens Usebach LL.M. setzt genau hier an: Er prüft jeden Fall auf seine rechtlichen Erfolgsaussichten und vertritt Sie mit Nachdruck, wenn Sie aufgrund Ihrer Körpergröße vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Ersteinschätzung
In einem persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre individuelle Situation, etwaige Ablehnungsgründe und die Erfolgschancen eines Widerspruchs oder einer Klage. - Prüfung der Auswahlrichtlinien
Wir analysieren die konkrete Dienstvorschrift oder die polizeiliche Auswahlordnung auf formale und materielle Rechtsmängel. - Widerspruchsverfahren
Ist Ihr Antrag bereits abgelehnt, legen wir fristgerecht und fundiert Widerspruch ein – mit juristisch klaren Argumenten gegen die pauschale Höhengrenze. - Verwaltungsklage
Sollte der Widerspruch nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Sie vor dem Verwaltungsgericht. Mit fundierter juristischer Argumentation und Beweisführung kämpfen wir für Ihre Zulassung. - Beratung zu alternativen Laufbahnen
Falls gegen Sie eine endgültige Ablehnung ergeht, besprechen wir mögliche Alternativen im öffentlichen Dienst oder Wege zur Anfechtung diskriminierender Bescheide.
Unser Ansatz: Maßgeschneiderte Strategie statt Einheitsbrei
- Individuelle Leistungswerte statt bloßer Zentimeter
Wir argumentieren, dass polizeiliche Eignung nicht allein von der Körpergröße abhängt. Ihre sportliche Fitness, mentale Belastbarkeit und Teamfähigkeit sind vielfach aussagekräftiger. - Aktuelle Rechtsprechung und medizinisch-gutachterliche Grundlagen
Unter Rückgriff auf einschlägige Urteile sowie medizinische Gutachten demonstrieren wir, dass die Mindestgröße vielfach nicht notwendig und unverhältnismäßig ist. - Transparente Kommunikation und partnerschaftliches Vorgehen
Sie erhalten von Beginn an eine klare Übersicht über Chancen, Risiken und Kosten. Entscheidungen treffen wir stets in enger Abstimmung mit Ihnen.
Warum Dr. jur. Jens Usebach LL.M.?
- Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Beamten- und Disziplinarrecht
- Langjährige Erfahrung in zahlreichen Verfahren gegen Auswahlentscheidungen der Polizei
- Akademische Exzellenz: Promotion (Dr. jur.) und Master of Laws (LL.M.)
- Erfolgsbilanz: Zahlreiche positive Entscheidungen zugunsten abgelehnter Bewerber*innen
- Empathie & Durchsetzungsvermögen: Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt, Sie werden umfassend betreut
Ablauf Ihrer Mandatserteilung
- Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular. - Erstberatung
In einem persönlichen Termin (telefonisch oder vor Ort) besprechen wir Ihren Fall und klären alle Fragen. - Beauftragung
Sie erhalten eine klare Honorarvereinbarung. Nach Auftragserteilung legen wir sofort mit der Einholung von Akten und Prüfungen los. - Vertretung & Durchsetzung
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Behörde und führen – falls nötig – die gerichtlichen Schritte.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Lassen Sie nicht zu, dass eine formalistische Vorgabe Ihre Zukunft im Polizeidienst behindert. Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. steht Ihnen als starker Partner zur Seite.
Dr. Usebach freut sich darauf, Sie kennenzulernen und mit Ihnen gemeinsam erfolgreich gegen unfaire Körpergrößen-Vorgaben vorzugehen!