Ihr Arbeitsrechtsanwalt

Jens Usebach - RechtsAnwalt

Ihr Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. ist Diplom-Jurist mit erstem juristischem Staatsexamen, sowie Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt mit zweitem juristischen Staatsexamen, sowie „Master of Laws“ mit dem Abschluss LL.M..

Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat sich schon früh während seiner Juristenausbildung beim Arbeitsgericht in Göttingen auf das Arbeitsrecht festgelegt und dabei die Tätigkeit des Richters am Arbeitsgericht kennengelernt – dies hilft heute bei der Bearbeitung von Kündigungsschutzverfahren, denn derjenige, der weiß, wie der Richter beim Arbeitsgericht arbeitet, kann früh das Verfahren für seinen Mandanten lenken.

Die Tätigkeit von Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. umfasst die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Führungskräften, sowie Arbeitgebern jeder Art von Unternehmen und Branchen aus der Privatwirtschaft, wie dem öffentlichen Dienst.

Mit der Spezialisierung auf den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht vertritt Sie Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. in der notwendigen Tiefe des Fachgebietes des Arbeitsrechts. Nur so kann Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. seine Mandanten mit der optimalen und notwendigen Qualität vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Durch die ausschließliche Spezialisierung auf das Kündigungsschutzrecht als Teilgebiet des Nischenrechtsgebietes des Arbeitsrechts kennt Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. auch die Teilaspekte des Kündigungsschutzrechts bis ins Detail.

Regelmäßig finden Sie Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. in den Medien, so beispielsweise beim Nachrichten-TV-Sender N-TV, dem Radio-Sender WDR2 oder der Print-Zeitung WAZ.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt deshalb die Besonderheiten des Arbeitsrechts und des Kündigungsschutzrechts.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. ist zusätzlich auch Fachanwalt für Sozialrecht und berücksichtigt als solcher insbesondere den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer und die sozialen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes im Falle der Kündigung.

Qualität durch Spezialisierung

Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat sich nicht auf das gesamte RechtsgebietArbeitsrecht“, welches sich in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht aufteilt, spezialisiert, sondern hat sich ausschließlich auf das Kündigungsschutzrecht als Teil des Individualarbeitsrechts hochspezialisiert.

Die Tätigkeit von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. umfasst die außergerichtliche, wie auch die gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Führungskräften jeder Art von Unternehmen und Branchen in allen Belangen des Kündigungsschutzrechts.

Auf der Seite der Arbeitgeber sind häufig große, bisweilen sogar internationale Rechtsanwaltskanzleien tätig.

Der Arbeitnehmer, der sich gegen diese durchsetzen will, kann das Kündigungsschutzrecht nicht nebenbei mitmachen – denn dafür hängt für Arbeitnehmer– und Arbeitgeber zu viel an diesem speziellen Rechtsgebiet – für Arbeitnehmer oft sogar die ganze Existenz und berufliche Zukunft!

Mit der Spezialisierung geht Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. in die Tiefe des Kündigungsschutzrechts und nicht in die Breite des Arbeitsrechts oder gar weiteren Rechtsgebieten.

Nur so kann Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. seine Mandanten mit der optimalen Qualität beraten.

Auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts ist Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.  überregional tätig und vertritt Arbeitnehmer bundesweit – außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten.

Durch die ausschließliche Spezialisierung auf das Kündigungsschutzrecht kennt Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. auch die Teilaspekte bis ins Detail.

Erste Informationen zu den häufigsten Themenfeldern finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dieser Webseite.

Weitere Fragen von Arbeitnehmer oder Arbeitgebern zur individuellen Situation beantwortet Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. gern per Telefon, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch.

Beruf = Berufung

Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bearbeitet speziell das Kündigungsschutzrecht besonders im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anbietet.

Der besondere Schwerpunkt von Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. liegt darin, für die von ihm vertretenen Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden, nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer ausgeht.

Auch in diesem Fall entwickelt Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. eine Strategie, die den Arbeitgeber dazu bringt, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.

Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache.

Die anwaltliche Leistung ist in hohem Maße immateriell, das bedeutet Mandanten können das Dienstleistungsprodukt im Gegensatz zu einer Ware, die in einem Laden gekauft werden, vor der Inanspruchnahme nicht sehen oder testen.

Die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung hängt in ihrem Ergebnis zu weiten Teilen vom fachlichen Können (Wissen, Erfahrung, Kompetenz) und der Zuverlässigkeit des Rechtsanwalts ab.

Ein Webseitenbesucher nur selten in der Lage sein, diese Qualität im Voraus einschätzen zu können.

Als Mandant gewähren Sie dem Rechtsanwalt oder Fachanwalt, den sie wählen, daher bereits bei der Entscheidung, gerade diesem Rechtsanwalt das Mandat zu übertragen, einen Vertrauensvorschuss.

Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert und schon während der Juristenausbildung den Schwerpunkt auf diesen Bereich gelegt.

Seit vielen Jahren bearbeitet Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. fast ausschließlich kündigungsschutzrechtliche Mandate, speziell Mandate, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

Dies sind Kündigungsschutzmandate, aber auch Mandate, bei denen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich trennen und einen Aufhebungsvertrag schließen wollen.

Zu dem von Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. spezialisierten Kündigungsschutzrecht hat einer ein erhebliches Know-how entwickelt, Arbeitnehmern zu einer Abfindung zu verhelfen, die das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden möchten.

Die Qualität jeder Leistung hängt wesentlich davon ab, ob jemand an seinem Beruf Freude hat.

Demjenigen, dem die Arbeit Spaß macht, der ist engagiert, hat Erfolg und erbringt sehr gute Leistungen.

Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat große Freude an seinem Beruf.

Wäre das nicht so, würde sich Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. kaum so viel Mühe machen und (Frei-)Zeit aufwenden, um diese Website zu betreiben, auf der er versucht Arbeitnehmern und Arbeitgebern bereits vor der Erteilung eines Mandats möglichst viele Informationen zu geben.

Entscheidungen

Entscheidungen, die Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. führte:

Et hätt noch emmer joot jejange!