Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Juni 2026 zum Aktenzeichen 2 C 12.25 entschieden, dass das Versenden von Chat-Beiträgen oder Bildern, die ausgehend von einem objek-tivierten Empfängerhorizont rassistisch erscheinen oder die Unrechtstaten der NS-Diktatur verharmlosen, ein Dienstvergehen ist. Die Annahme, dass der Beamte durch die Äußerung auch gegen die Verpflichtung verstößt, sich zur freiheitlichen demokratischen […]