Prüfungsrecht

Das letztmalige Nichtbestehen einer Prüfung ist für den betreffenden Prüfling existenz- und zukunftsbedrohend.

!!! Es muss nicht das Aus bedeuten !!!
Prüfungen können in vielen Fällen im Rahmen einer Prüfungsanfechtung mit Erfolg vor Gericht angefochten werden.

Oft werden formale Fehler bei Prüfungen nur durch einen versierten fachkundigen Rechtsanwalt im Rahmen einer Akteneinsicht festgestellt.

So finden sich oft folgende Fehler:

  • Prüfungskommission falsch besetzt
  • Prüfungsdauer zu kurz / zu lang
  • das Zwei-Prüfer-Prinzip wurde missachtet
  • der Prüfer war voreingenommen
  • Prüfung unter Lärm, zu dunkel, Sauerstoffmangel

Fehlerhafte Prüfungen können vor Gericht angegriffen werden!

Sichern Sie Ihre Rechte und stecken Sie nicht den Kopf in den Sand!

Im Prüfungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. in folgenden Bereichen:

  • Abiturprüfung
  • Bachelor-, Diplom- und Masterprüfungen
  • Erteilung von Leistungsnachweisen
  • Externenprüfungen
  • Juristische Staatsprüfungen
  • Modulprüfungen
  • Nichtversetzung
  • Promotion/Dissertation/Habilitation
  • Prüfungsrücktritt
  • Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Prüflinge
  • Prüfungserleichterungen
  • Staatsprüfung/Staatsexamen
  • Universitäre Prüfungen
  • Zwischenprüfungen
  • Schwerpunktbereichsprüfung
  • Täuschungsversuch
  • Schadensersatz wegen fehlerhafter Prüfungsentscheidungen