Schulplatzklage

Schulplatz abgelehnt?

Die Wunschschule hat Ihr Kind abgelehnt?

Falls Sie für Ihr Kind nicht den gewünschten Schulplatz (Grundschule oder weiterführende Schule) erhalten haben – helfe ich Ihnen gern!

 

Schritt 1 – Antrag

Zum Erhalt eines Schulplatzes müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Schritt 2 – Widerspruch

Sollte dieser abgelehnt werden, ist Widerspruch einzulegen.

Bei der Abfassung des Widerspruchs empfiehlt es sich bereits einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen, der im Schulrecht erfahren ist.

Oft lässt sich im Widerspruchsverfahren der begehrte Schulplatz erhalten.

Dabei ist im Widerspruch ausführlich zu begründen, warum das Kind in die ausgewählten Schule gehen muss.

Hier können Ortsgründe, Lehrer-Gründe, Lehrangebote der Schule im Vergleich zu anderen Schulen, berufliche Gründe, zeitliche Gründe, Geschwisterkinder-Regel, Schulweg-Länge, Gleichgewicht von Jungen und Mädchen und Härtefallgründe vorgetragen werden.

Schritt 3 – Klage

Notfalls muss vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden! Auch dabei helfe ich Ihnen gern!

Da aufgrund der Ablehnung eines Schulplatzes vor den Sommerferien und dem Schulbeginn nach den Sommerferien oft wenig Zeit bleibt, berate ich Sie auch gern hinsichtlich eines Eilantrages zum Verwaltungsgericht. Die Verwaltungsgerichte entscheiden in der Regel noch vor dem Ende der Sommerferien. Ein Eilantrag ermöglicht oft, dass Ihr Kind bereits nach den Sommerferien auf die Wunschschule gehen darf.