Rechsschutzversicherung bei der Studienplatzklage

Nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten für eine Studienplatzklage.

Nach derzeitigem Stand sind dies:

Allrecht: Begrenzung auf 1 Studienplatzklageverfahren je Kalenderjahr. Demnach ist die Durchführung von einem Studienplatzklageverfahren im Wintersemester und die Durchführung eines weiteren Studienplatzklageverfahrens im darauf folgenden Sommersemester möglich. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.

Württembergische:Begrenzung auf 2 Studienplatzklageverfahren im Kalenderjahr. Es können also 2 Studienplatzklageverfahren im Wintersemester und 2 weitere Studienplatzklageverfahren im darauf folgenden Sommersemester durchgeführt werden. Allerdings beträgt die Wartezeit 1 Jahr.

ARAG: Begrenzung auf 5 Studienplatzklageverfahren in der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages. Die Wartezeit beträgt 3 Jahre.

Allianz: Begrenzung auf 1 Studienplatzklageverfahren in der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.

Advocard: Begrenzung auf 1 Studienplatzklageverfahren in der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.

 

Falls Sie oder Ihre Eltern bereits lange die Rechtsschutzversicherung haben, so ist zu beachten, dass bei alten Verträgen bei folgenden Rechtsschutzversicherern Studienplatzklagen umfasst waren:

Advocard

Allianz

ARAG

Auxilia

Concordia

D.A.S.

DEURAG

DEVK

Domcura

HDI Gerling

ÖRAG

Provinzial

Rechtsschutz-Union

Roland

R + V Versicherung

VHV

Zurich