Widerspruch

Sofern die Universität einen Bescheid erlässt, in dem der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium abgelehnt wird, muss innerhalb von einem Monat ab dem Zugang Widerspruch bei der Universität eingelegt werden.

 

So wird der Widerspruch eingelegt:

 

MUSTER:

Absender:

Vorname / Nachname

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

 

per Einschreiben/Rückschein

(Anmerkung: bitte bei der Post per Einschreiben versenden!)

An die Universität Musterstadt

Musterstraße 5

12345 Musterstadt

vorab per Telefax: 0123-456789

(Anmerkung: nicht zwingend muss der Widerspruch vorab gefaxt werden, als Nachweis mit Faxbericht und zur Fristwahrung ist dies aber sinnvoll)

 

Überschrift: Widerspruch

Aktenzeichen: 123456789

(Anmerkung: Das Aktenzeichen der Universität auf dem Bescheid nachsehen und eintragen!)

 

 

 

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom „Datum/Tag.Monat.Jahr“ ein.

 

Begründung:

Die Kapazitätsberechnung erfolgte nicht zutreffend.

Ihre Universität verfügt über weitere Studienplätze.

 

Datum / Unterschrift

 

 

HINWEIS: Wenn die Universität auf den Widerspruch auch noch einen Widerspruchsbescheid erlässt, in dessen Rechtsmittelbelehrung dann steht, das Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen ist, muss dies innerhalb einen Monats nach dem Zugang des Widerspruchsbescheides erfolgen. Dazu bitte das Klage-Muster beachten.