Widerspruch
Sofern die Universität einen Bescheid erlässt, in dem der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium abgelehnt wird, muss innerhalb von einem Monat ab dem Zugang Widerspruch bei der Universität eingelegt werden.
So wird der Widerspruch eingelegt:
MUSTER:
Absender:
Vorname / Nachname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
per Einschreiben/Rückschein
(Anmerkung: bitte bei der Post per Einschreiben versenden!)
An die Universität Musterstadt
Musterstraße 5
12345 Musterstadt
vorab per Telefax: 0123-456789
(Anmerkung: nicht zwingend muss der Widerspruch vorab gefaxt werden, als Nachweis mit Faxbericht und zur Fristwahrung ist dies aber sinnvoll)
Überschrift: Widerspruch
Aktenzeichen: 123456789
(Anmerkung: Das Aktenzeichen der Universität auf dem Bescheid nachsehen und eintragen!)
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom „Datum/Tag.Monat.Jahr“ ein.
Begründung:
Die Kapazitätsberechnung erfolgte nicht zutreffend.
Ihre Universität verfügt über weitere Studienplätze.
Datum / Unterschrift
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HINWEIS: Wenn die Universität auf den Widerspruch auch noch einen Widerspruchsbescheid erlässt, in dessen Rechtsmittelbelehrung dann steht, das Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen ist, muss dies innerhalb einen Monats nach dem Zugang des Widerspruchsbescheides erfolgen. Dazu bitte das Klage-Muster beachten.