8-Stunden-Tag

Der Achtstundentag war eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung. Sie wurde erstmals von Robert Owen (1771–1858), dem walisischen Unternehmer und Sozialreformer, in den 1810er Jahren in Großbritannien als Forderung formuliert. Owen prägte den Slogan: „Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung“.[1] Mit dem Achtstundentag wurde ein Werktag bezeichnet, an dem die reine Arbeitszeit, also ohne Hinzurechnung von Pausen, maximal acht Stunden betrug.

Die Anfänge

In den frühen 1830ern begann in Großbritannien die Gewerkschaftsbewegung zu wachsen und Kooperativen zu bilden. Sie begannen aktiv für Arbeitszeitverkürzungen, für ein Ende der Kinderarbeit, für Bildung von Kooperativen und für Jobvermittlungsämter zu kämpfen – Forderungen, für die sich Robert Owen schon seit zwei Jahrzehnten aktiv eingesetzt hatte. Nach dem Vorschlag von Owen, dass sich die Gewerkschaften doch zusammenschließen sollten, bildete sich 1834 die Grand National Consolidated Trade Union, mit deren 30.000 Mitgliedern Owen in den Kampf zur Arbeitszeitverkürzung und Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Ausbildung ging. Auch wenn die Bewegung von der britischen Regierung zerschlagen wurde, so stand doch erstmals die Forderung nach einem Achtstundentag im Raum, wurde aufgegriffen und ging um die Welt. Als Etappenziel auf dem beschwerlichen Weg zur Durchsetzung des Achtstundentag trat am 1. Mai 1848 der Factory Act 1847 in Großbritannien in Kraft, in dem ein Zehnstundentag erstmals verbindlich festgeschrieben wurde.

Der erste dokumentierte erfolgreiche Streik für einen Achtstundentag wurde 1840 in Wellington, in Neuseeland ausgetragen. Den ersten offiziell eingeführten Achtstundentag mit vollem Lohnausgleich gab es allerdings erst 1856 in Australien. Steinmetze und Gebäudearbeiter erkämpften am 21. April 1856 in Melbourne mit einem Demonstrationsmarsch zum Parlament den Achtstundentag. Von diesem Zeitpunkt an stand der Achtstundentag als Symbol für demokratisch erkämpfte Arbeitnehmerrechte. In Deutschland wurde den Arbeitern der Degussa bereits 1884 erstmals der 8-Stunden-Arbeitstag garantiert, in Großbritannien wenige Jahre später, 1889, den Beckton Gas workers.

Deutschland vor 1900

Auf dem Genfer Kongress der Internationalen Arbeiter Assoziation (IAA) 1866 wurde unter Mitwirkung von Karl Marx und Friedrich Engels die internationale gesetzliche Einführung des Achtstundentages gefordert und somit zur allgemeinen Forderung der Arbeiterklasse der gesamten Welt erhoben. 1869 fand sich diese Forderung bereits im Eisenacher Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei wieder. Doch noch 1885 wurde in einem Entwurf zum Arbeiterschutzgesetz von sozialdemokratischen Abgeordneten im Reichstag ein Zehnstundentag für Arbeiter über 16 Jahre gefordert, was dem internationalen Standard entsprach. Als Degussa (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt) in Frankfurt am Main 1884 in ihrem Unternehmen den Achtstundentag einführte, war sie damit international eine Spitzenreiterin. In Großbritannien etwa wurde ein Achtstundentag erst 1889 für die Beckton Gas workers im Osten Londons installiert.

Zum 1. Mai 1890 wurde eine Festschrift mit Argumenten zum Achtstundentag in 60.000 Exemplaren gedruckt und bis Jahresende auf nahezu 1.000 Veranstaltungen verteilt.[6]

Deutschland 1900 bis 2000

In Deutschland ist der Achtstundentag seit 1918 gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1914–1918) und mit dem Beginn der Novemberrevolution hatten Friedrich Ebert, die Mehrheits-Sozialdemokraten, die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter der bedeutendsten deutschen Wirtschaftszweige (vor allem der Rüstungsindustrie) die Bildung einer Räterepublik nach russischem Vorbild zu verhindern versucht, und waren im Stinnes-Legien-Abkommen am 15. November 1918 übereingekommen, u. a. den Achtstundentag in allen Unternehmen der Schwer- und Rüstungsindustrie einzuführen.

Wofür die Arbeiter und Gewerkschaften so lange gekämpft hatten – Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich für alle Arbeiter, ohne Unterschied des Alters und des Geschlechts – wurde acht Tage später unter diesen Umständen per Regierungsverordnung Realität. Am 23. November 1918 erließ der Leiter des am 12. November vom Rat der Volksbeauftragten geschaffenen Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung, Joseph Koeth, die den Achtstundentag einführende Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter. Dem vorausgegangen waren mehr als ein halbes Jahrhundert Kampf für Arbeitszeitverkürzung und für den Achtstundentag.

1923, nachdem sich die gesellschaftlichen Strukturen wieder gefestigt hatten, erzielte die Unternehmerseite einen wichtigen Erfolg: Der gesetzlich verankerte Achtstundentag wurde wieder ausgehebelt. Die Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember 1923 gestattete neben dem Achtstundentag auch einen Zehnstundentag. Neben dem Kampf um die Tarifhoheit der Gewerkschaften war die Arbeitszeitfrage der Dreh- und Angelpunkt der sozialpolitischen Kämpfe in den Jahren von 1923 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929, ohne dass eine der beiden Seiten eine nennenswerte Modifikation der Regelung von 1923 zu erzielen vermochte.

Auch die Arbeitszeitordnung von 1938 brachte keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen. Mit ihrer Hilfe wurden zudem die Mitwirkungsrechte der Betriebsvertretungen beseitigt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die meisten Arbeitszeit-Schutzvorschriften außer Kraft gesetzt. Erst mit der Direktive Nr. 26 „Regelung der Arbeitszeit“ vom 26. Januar 1946 wurde durch den Alliierten Kontrollrat die offizielle Wiedereinführung des Achtstundentages angeordnet.[12] Damals war der Samstag Regelarbeitstag mit ebenfalls 8 Stunden Arbeitszeit. Es herrschte also eine 48-Stunden-Woche vor.

1956 begann der DGB eine Kampagne zur Einführung der 5-Tage-Woche bzw. 40-Stunden-Woche unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“. Diese setzte sich ab 1965 in Westdeutschland durch. Ab 1980 kämpfte die IG Metall in Westdeutschland für eine 35-Stunden-Woche, die ab 1990 teilweise durchgesetzt wurde. Ab Mitte der 1990er Jahre setzten die Betriebe der Metallindustrie jedoch schrittweise die Arbeitszeit wieder auf 40 Stunden hoch, zuerst für außertariflich bezahlte Arbeitnehmer.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 wurde der Achtstundentag mit Einschränkungen gesetzlich festgeschrieben. In § 3 – Arbeitszeit der Arbeitnehmer heißt es dazu: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Damit wurde die Achtstundentagsregelung von 1918 sogar wieder aufgeweicht und die Arbeitszeit flexibilisiert. Da von einer Sechstagewoche ausgegangen wird – der Samstag gilt als Werktag –, beträgt die Wochenarbeitszeit also maximal 48 Stunden.

Deutschland seit 2000

Ab der Jahrtausendwende 2000 wurde in verschiedenen Industriebetrieben, bei Banken und in den Behörden der Länder wieder eine Wochenarbeitszeit von mehr als acht Stunden täglich auch im tarifvertraglichen Beschäftigungsverhältnis verlangt, Tendenz steigend. Nach einer Studie des Kölner Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) zur realen Arbeitszeit in deutschen Betrieben, arbeitete 2004 ein Vollzeitbeschäftigter im Schnitt 42 Stunden pro Woche und damit deutlich länger als tarifvertraglich vereinbart. Die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung legt sogar fest, dass die durchschnittliche Arbeitszeit, inklusive der Überstunden in einem Siebentageszeitraum und einem Bezugszeitraum von vier Monaten, 48 Arbeitsstunden nicht überschreiten darf.