Arbeitsagentur

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (z. B. Kindergeld) und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.

Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 96.100 (Stand 2018) Mitarbeitern (davon etwa 3.900 Nachwuchskräfte) eine der größten Behörden in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Berufsberatung (für Jugendliche und Erwachsene) in Berufsinformationszentren
  • Arbeitsmarktbeobachtung (z. B. Herausgabe des monatlichen Stellenindex BA-X)
  • Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit haben auch Personen Anspruch, die keine Leistungen aus Alg-I oder Alg-II beziehen. Diese sogenannten Nichtleistungsempfänger werden von der BA in drei Gruppen zugeordnet:

  1. Arbeitslose Nichtleistungsempfänger erfüllen bezüglich ihrer derzeitigen Wochenstundenzahl, aktiven Arbeitssuche usw. dieselben Voraussetzungen wie Arbeitslose mit Leistungsanspruch.
  2. Arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger suchen eine (neue) Arbeitsstelle, sind aber nicht arbeitslos gemeldet.
  3. Ratsuchende Nichtleistungsempfänger nehmen keine Vermittlung in Anspruch.

Je nach Status ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Der DGB hob 2014 hervor, dass Nichtleistungsempfänger im Vergleich zu Leistungsempfängern oft nachrangig gefördert werden.

Zahlung von Entgeltersatzleistungen

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Transferkurzarbeitergeld

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

  • Eignungsfeststellung
  • Eingliederungszuschuss
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
  • Lohnkostenzuschuss
  • Personal-Service-Agenturen
  • Strukturanpassungsmaßnahmen
  • Vermittlungsbudget (früher: Unterstützung der Beratung und Vermittlung z. B. durch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten)

Förderung der Berufsausbildung

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
  • Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
  • Ausbildungsmanagement (AMA)
  • Entscheidungstraining BEST

Sonstige Aufgaben

  • Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, z. B. Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
  • Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1. Januar 2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).
  • Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
  • Rehabilitationsleistungen
  • Schwerbehindertenrecht

Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.

SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger erfolgen. Sowohl die gemeinsamen Einrichtungen, als auch die so genannten „zugelassenen Kommunalen Träger“ (Kommunalbehörden, die das SGB II ohne die BA umsetzen) tragen dabei den Namen Jobcenter.

Innere Struktur

Aufbau

Zentrale

Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“. Dienststellenleiter der Zentrale ist der Vorstandsvorsitzende (VV) der BA. Die Zentrale gliedert sich in sieben sogenannte Geschäftsbereiche:

  • Arbeitsmarkt (AM)
  • Geldleistungen und Rehabilitation (GR)
  • Internationales (INT)
  • Controlling und Finanzen (CF)
  • Personal/Organisationsentwicklung (POE)
  • Informationstechnologie und Digitale Prozesse (ITDP)
  • Qualitätssicherung, Umsetzung, Beratung (QUB)

Über die Arbeit in der Zentrale wacht der Verwaltungsrat der BA.

Regionaldirektionen

Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:

  • Baden-Württemberg (in Stuttgart)
  • Bayern (in Nürnberg)
  • Berlin-Brandenburg (in Berlin)
  • Hessen (in Frankfurt am Main)
  • Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
  • Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; in Kiel)
  • Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
  • Sachsen (in Chemnitz)
  • Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle (Saale))

156 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit ca. 600 Geschäftsstellen und 303 Jobcentern die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um. Um der besonderen Aufgabe der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist in allen Arbeitsagenturen ein sogenanntes Berufsinformationszentrum (BiZ) mit Informationen zur Berufs- und Studienwahl, Stellen- und Ausbildungsplatzsuche sowie zum Thema Weiterbildung eingerichtet.

Besondere Dienststellen

Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
  • Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit (FBA)
  • IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
  • BA-Service-Haus (BA-SH)
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Familienkasse
  • Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)