Diskriminierungsrecht

In unserer Gesellschaft sind Diskriminierungen, Mobbing und Minderschätzung leider noch immer an der Tagesordnung.

Diskriminierungen erfolgen dabei sowohl im Job, bei der Wohnungsvergabe, bei Vertragsabschlüssen usw.

§ 1 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz = Antidiskriminierungsgesetz) beschreibt folgendes Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

  • Sofern Sie im Job, z.B. durch Kollegen oder den Chef benachteiligt werden, nicht befördert werden oder als Frau gegenüber Männern zurückstehen, helfe ich Ihnen!
  • Sofern Sie aufgrund einer Behinderung, einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder Ihrer Religion eine Mietwohnung nicht erhalten, helfe ich Ihnen!
  • Sofern Sie wegen des Alters, der Religion, der Rasse, einer Behinderung oder des Geschlechts einen Job nicht erhalten, helfe ich Ihnen!
  • Diese Liste ist leider endlos fortführbar! Lassen Sie sich nicht diskriminieren!