Entfristung

Eine Entfristung kann im Arbeitsrecht bei einer einvernehmlichen unbefristeten Verlängerung des zuvor befristeten Arbeitsvertrages vorkommen, aber auch als einseitiger Wunsch des Arbeitnehmers, dass sein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nun unbefristet fort gilt.

Die Entfristung kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Aus den Gesetzen des Arbeitsrechts hat ein Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ein befristeter Arbeitsvertrag entfristet wird.

Dies kann sich aber ändern, wenn dem Arbeitgeber ein Fehler bei der Befristung unterlaufen ist.

Fehler können sein: