Entfristung

Eine Entfristung kann im Arbeitsrecht bei einer einvernehmlichen unbefristeten Verlängerung des zuvor befristeten Arbeitsvertrages vorkommen, aber auch als einseitiger Wunsch des Arbeitnehmers, dass sein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nun unbefristet fort gilt.

Die Entfristung kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Aus den Gesetzen des Arbeitsrechts hat ein Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ein befristeter Arbeitsvertrag entfristet wird.

Dies kann sich aber ändern, wenn dem Arbeitgeber ein Fehler bei der Befristung unterlaufen ist.

Fehler können sein:

  • Befristung erfolgte mündlich – da ein befristeter Arbeitsvertrag nur schriftlich geschlossen werden kann, hat ein mündlicher Arbeitsvertrag, der befristet sein sollte, zur Folge, dass der Arbeitsvertrag ohne Befristung wirksam ist; ein Arbeitnehmer kann vor dem Arbeitsgericht erfolgreich feststellen lassen, dass sein Arbeitsvertrag unbefristet läuft.
  • Dauer der Befristung überschritten, wenn ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abschließt und sodann einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag, oder die Dauer von zwei Jahren überschritten ist, dann ist die Befristung rechtswidrig und der Arbeitnehmer kann vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Feststellung, dass der Arbeitsvertrag unbefristet läuft, erheben.
  • Auch, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und der Arbeitnehmer weiter zur Arbeit geht und der Arbeitgeber die Arbeitsleistung entgegen nimmt, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag (faktisches Arbeitsverhältnis) entstehen.