Gleichstellungsrecht

Menschen jeder Rasse,

jeden Alters,

unabhängig vom Geschlecht,

unabhängig von der sexuellen Orientierung,

unabhängig von einer Behinderung,

unabhängig von der Religion

sollten gleich behandelt werden!

>>> Menschen behandeln andere Menschen dennoch ungleich!

Artikel 3 des GG (Grundgesetzes) bestimmt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

§ 1 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz = Antidiskriminierungsgesetz) beschreibt folgendes Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

  • Sofern Sie als Frau im Job ungleich zu Männern bezahlt werden, nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
  • Sofern Sie als Mutter gegenüber kinderlosen Frauen bei Beförderungen bevorzugt werden, nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
  • Sofern Sie als Behinderter auf einen behindertengeeigneten Job nicht berücksichtigt werden, nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
  • Diese Liste ist leider endlos fortführbar! Lassen Sie sich nicht ungleich behandeln!