Rehabilitation & Rente, Krankenkasse und Schwerbehinderung

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. unterstützt Arbeitnehmer regelmäßig in folgenden Rechtsgebieten zum Thema Gesundheit, insbesondere bei Rehabilitation und Rente, Krankenkassenfragen und Schwerbehinderteneigenschaft/Grad der Behinderung.

Rehabilitationsrecht

Im Rehabilitationsrecht unterstützt  Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. Arbeitnehmer in folgenden Bereichen:

  • Rehabilitationen durch die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse etc.
  • Rehabilitation nach Operationen
  • Wahl der Rehabilitationseinrichtung
  • Nachsorge nach der Rehabilitation
  • ambulante & stationäre Rehabilitation

 

Rentenrecht

Im Rentenrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. in folgenden Bereichen:

  • Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Erhalt der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente (Berufsunfähigkeitsrente)
  • Fragen rund um den Renteneintritt (Altersrente)
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Zusatzrente

Hinweis: Mit Eintritt in die gesetzliche Altersrente und bei voller Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung.

 

Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M.

  • hinsichtlich der Feststellung des Grades der Behinderung
  • hinsichtlich der Erteilung der Merkzeichen
  • hinsichtlich barrierefreier Zugänge zu Wohnung und Arbeitsplatz
  • betreffend Nachteilsausgleiche

Hinweis: Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung unter 50 können bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erlangen und haben dann denselben Sonderkündigungsschutz; schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben Anspruch auf mehr Urlaub und genießen Sonderkündigungsschutz; Arbeitnehmer mit Behinderung haben zudem einen höheren Steuerfreibetrag

 

Krankenkassenrecht

Krankenkassen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland, sowie der Volksgesundheit.

Krankenkassen verhalten sich im Einzelfall jedoch rechtswidrig und verweigern Leistungen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hilft Arbeitnehmer im Krankenkassenrecht:

  • Krankengeld >>> Sie streiten mit der Krankenkasse über die Gewährung, die Höhe oder die vorzeitige Einstellung von Krankengeld
  • Leistungeverweigerung der Krankenkasse >>> Die Krankenkasse verweigert Ihnen bestimmte Leistungen (Kuren, Heil- und Hilfsmittel, Behandlungen, Arzneimittel)
  • Krankenkassenwechsel >>> Sie möchten die Krankenkasse wechseln, stoßen hierbei jedoch auf Probleme
  • Zusatzbeiträge >>> Die Krankenkasse verlangt von Ihnen Zusatzbeiträge und sie möchten sich dagegen wehren.
  • Rückkehr in gesetzliche Krankenkasse >>> Sie möchten aus der privaten Krankenkasse zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Basistarif Jobcenter >>> Das Jobcenter weigert sich die Kosten Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse während des Leistungsbezugs zu übernehmen.
  • Familienversicherung >>> Die Kasse verweigert Ihnen bzw. Ihren Familienmitgliedern die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung