Strafrecht für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beschuldigte einer Straftat!

Im Zusammenhang mit Kündigungen und Arbeitsverhältnissen stehen oft auch Straftaten.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. übernimmt die Strafverteidigung im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und Kündigungen beim Vorwurf folgender Straftaten:

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Urkundenfälschung
  • Untreue
  • Beleidigung
  • Nötigung
  • Erpressung
  • übler Nachrede
  • Verleumdung
  • Sachbeschädigung
  • Fahrerflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Falschaussage
  • falsche Versicherung an Eides statt
  • Meineid
  • Strafvereitelung
  • Schuldnerbegünstigung
  • Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenes Wortes (heimlich abhören)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (heimlich fotografieren oder filmen)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Ausspähen von Daten
  • Abfangen von Daten
  • Datenhehlerei
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • Datenschutzverstöße des Bundesdatenschutzgesetzes oder der Landesdatenschutzgesetze
  • Umweltstrafrecht
  • Strafrecht nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG)

Bei allen diesen Taten auch die Besonderheiten des Jugendstrafrechts.

Für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. als Strafverteidiger wird regelmäßig zu Beginn des Mandats eine Gebührenvereinbarung geschlossen.