Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub.
Der aus den USA stammende Begriff sabbatical (von hebräisch schabat: ‚aufhören‘, ‚ruhen‘), nach dem Sabbatjahr in der Tora (Bibel), wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt.
Im weiteren Sinne beschreibt Sabbatical/Sabbatjahr oder auch gap year einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Freistellung, umgangssprachlich auch Auszeit genannt.
Gründe, Ziele
Wofür das Sabbatical im Detail verwendet wird, steht im Allgemeinen frei. Die häufigsten Gründe, sich für längere Zeit aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, sind
- Weiterbildung
- Umschulung
- Steigerung von Motivation und Kreativität
- Reisen
- Unterstützung sozialer Projekte
- im Hochschulbereich Zeit für konzentrierte Forschung
- Überdenken der künftigen Arbeitsrichtung
- berufliche Neuorientierung
- einem Burnout vorzubeugen
- eine zeitintensive Partnerschafts- oder Familienphase einzulegen oder
- – oft verbunden mit einer Altersteilzeitregelung – in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen.
Rahmenbedingungen
Die Dauer von Auszeiten kann durch spezielle Arbeitsverträge vereinbart werden, wird aber meist durch Arbeitszeitguthaben auf einem eigenen Zeitkonto verwaltet.
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Rahmen-Bedingungen, die vertraglich zu regeln sind:
- Wie kann der Mitarbeiter einen Freizeitanspruch aufbauen? Durch Lohnverzicht, durch den Aufbau von Plusstunden, durch Überstunden, siehe Langzeitkonto.
- Neben dem Sabbatical besteht weiterhin der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder ist dieser abgegolten?
- Bleibt das Einkommen während der gesamten Zeit konstant oder ist es während der Auszeit höher/niedriger?
- Es müssen klare Regeln getroffen werden, ob und wie Krankheitszeiten im Sabbatical angerechnet werden.
Probleme kann die Organisation der Vertretung bereiten. Auch kann die Wiedereinarbeitung nach einem Sabbatical für den Arbeitnehmer problematisch werden.
Regelungen für Beamte
In Deutschland besteht für Beamte die Möglichkeit, für die Dauer von zwei bis sechs Jahren für zwei Drittel bis sechs Siebtel des normalen Gehaltes zu arbeiten. Dafür kann man sich anschließend für ein Jahr völlig freistellen lassen und bekommt in diesem Jahr ebenfalls zwei Drittel bis sechs Siebtel der Dienstbezüge. Die Grundsätze zum Sabbatical werden in Deutschland durch die geltenden Beamtengesetze geregelt. Die nähere Ausgestaltung erfolgt nach den Regelungen auf Bundes- oder Landesebene.
In Österreich gibt es für Beamte und Vertragsbedienstete die Möglichkeit, ein Freijahr zu nehmen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und wenn der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat (z. B. fünf Jahre im Bundesdienst, sechs Jahre im Wiener Landesdienst). Die Rahmenzeit beträgt im Regelfall fünf Jahre (davon ein Freijahr), während derer der Mitarbeiter 80 Prozent des üblichen Monatsbezuges erhält. Auch kürzere Rahmenzeiten und Freizeiten können vereinbart werden (geregelt in § 20a des Vertragsbedienstetengesetzes bzw. § 78e des Beamten-Dienstrechtsgesetzes).
In der Schweiz gibt es je nach Behörde, Anstellungsdauer und Kanton die Möglichkeit, für die Dauer von einem Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen und danach in der gleichen Stelle wieder einzusteigen. Für diese Zeit gibt es jedoch keinen Lohn und auch die Pensionskassen- sowie die Versicherungsgelder müssen vom Mitarbeiter selber übergangsweise getragen werden.