Entfristungsklage

Befristeter Arbeitsvertrag

Klagefrist

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages Entfristungs-Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (§ 17 TzBfG). Hält der Arbeitnehmer die Frist nicht ein, so hat das Arbeitsgericht auf seinen Antrag hin die Klage nur nachträglich zuzulassen, wenn er trotz aller ihm zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Klage zu erheben. Dieser Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 17 TzBfG i. V. m. § 5 KSchG). Ansonsten wird die Klage abgewiesen.

Umfang der Klage

Enthält die Klage nur den Antrag auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses, so ist nicht auch über einen möglichen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages z. B. aufgrund einer Zusage mit zu entscheiden. Ist die Klage nur auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtet, so umfasst sie nicht auch die Entfristung des gekündigten Vertrages. Mehrere formulierte Klagebegehren können aber miteinander verbunden werden.

Weiterbeschäftigungsanspruch während des Prozesses

Wird im Instanzenzug festgestellt, dass eine Befristung unwirksam ist, so hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur Rechtskraft des Urteils, wenn er eine Verurteilung dieses Inhalts beantragt. Die Prozessbeschäftigung ist eine verfassungsrechtlich erzwungene Weiterbeschäftigung. Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Wertersatz der von ihm geleisteten Arbeit, der dem ortsüblichen Entgelt entspricht, das ein Tariflohn sein kann. Es besteht kein Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikation und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Auch vor Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung kann eine Weiterbeschäftigung auf vertraglicher Grundlage erfolgen. Die Weiterbeschäftigung stellt einen Sachgrund für eine Befristung dar. Die Befristung ist aber nur zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.

Beendigung des Entfristungsprozesses

Wenn die Befristung unzulässig ist, rechtzeitig angegriffen wurde und deswegen unwirksam ist, wird durch Urteil festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung nicht beendet ist. Die unterlegene Partei hat die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen.

Wenn die Befristung zulässig ist und wirksam ist, wird die Klage abgewiesen. Die unterlegene Partei hat die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen.

Beendigung des Entfristungsprozesses durch Vergleich

Durch Vergleich kann der Entfristungsprozess ebenfalls beendet werden. Verbreitet ist die befristete Weiterbeschäftigung oder die Anerkennung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Geldsumme. Die in einem Vergleich vereinbarte befristete Weiterbeschäftigung ist als besonderer Sachgrund anerkannt und bedarf keiner zusätzlichen Rechtfertigung, z. B. einen nur vorübergehenden Bedarf. Der Vergleich unterliegt keiner weiteren Befristungskontrolle mehr. Eine erneute Klage wäre zulässig, aber nicht begründet.

Beendigung des Entfristungsprozesses gegen Abfindung

Nicht nur das Dauerarbeitsverhältnis, auch das befristete Arbeitsverhältnis kann gegen Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, einer Entlassungsentschädigung, beendet werden.

Die Entlassungsentschädigung unterliegt nicht den Sozialabgaben für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, weil diese nur aus dem Entgelt für geleistete Arbeit zu bezahlen sind, und nicht für den Ausgleich des Verlusts einer zukünftigen Erwerbsaussicht. Rückständige Lohnanteile unterliegen den Sozialabgaben. Die Entlassungsentschädigung unterliegt aber der Einkommensteuer. Freibeträge und ermäßigte Steuersätze sind nicht vorgesehen. Die Progressionswirkung, die durch die mögliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Einmalzahlung entstehen kann, wird durch die Fünfteilungsregelung abgemildert (§ 34a Abs. 1 Satz 2 EStG).

Abmilderung der Steuerprogression bei Abfindungen

Die Abmilderung gilt nur für die Entlassungsentschädigung und nicht für Lohnanteile, die im Vergleich mitvereinbart wurden.

Eine Zusammenballung der Einkünfte liegt vor, wenn im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Entlassungsentschädigung es insgesamt zu einer über die normalen Verhältnisse hinausgehenden Zusammenballung von Einkünften kommt. Keine Abmilderung gibt es für Abfindungen, die nicht über den entgangenen und nach Vertragslage zu erwartenden Gewinn hinausgehen. Die Zusammenballung ist nicht mehr gegeben, wenn sich eine Entschädigungszahlung auf zwei oder mehrere Veranlagungszeiträume verteilt. Vereinbarungswidrig zu spät ausgezahlte Entlassungsentschädigungen können auf Antrag auf das vereinbarte Jahr des Zuflusses zurückbezogen werden, und der schon bestandskräftige Steuerbescheid für das Zuflussjahr kann geändert werden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO). Muss eine überzahlte Entlassungsentschädigung zurückbezahlt werden, so ist die Rückzahlung die Korrektur einer Einmalzahlung, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist. Ist der Steuerbescheid schon bestandskräftig, so ist er auf Antrag zu ändern (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO). Die Einkommensteuer wird nach der Fünfteilungsregelung wie folgt angesetzt:

Die Fünfteilungsmethode ist auch im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen; der Arbeitgeber hat den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne die Entlassungsentschädigung festzustellen. Wenn dieser Ansatz unterbleibt, wird er bei der Einkommensbesteuerung auf Antrag nachgeholt werden. Wie Einkommen ist auch Arbeitslosengeld bei der Steuerberechnung steuersatzerhöhend zu berücksichtigen.

 

Wie wie Zeit hat der Arbeitnehmer zur Erhebung der Entfristungsklage?

3 Wochen nach Ende der Befristung!

Nach § 17 S.1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.

 

Wie lautet der Klageantrag bei der Entfristungsklage?

Der Arbeitnehmer stellt dabei den Klageantrag, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht aufgrund der Befristung aus der Vereinbarung / dem Arbeitsvertrag vom (DATUM) zum (DATUM) endete.

 

Was ist, wenn der Arbeitnehmer die Frist versäumt?

Wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist bei einer rechtswidrigen Befristung versäumt wird so getan, als ob die Befristung rechtmäßig war.

Die rechtswidrige Befristung gilt dann nach § 17 S. 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG als von Anfang an rechtmäßig.

 

Warum führen Arbeitnehmer die Entfristungsklage?

Eine Befristung hat für den Arbeitgeber überwiegend Vorteile und für den Arbeitnehmer überwiegend Nachteile.

Die Entfristungsklage stellt letztlich eine besondere Form der Kündigungsschutzklage dar, die vom Arbeitnehmer gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses eingelegt werden kann.

Wenn der Arbeitnehmer mit seiner Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist, wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt.

Mit der Entfristungsklage kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht dann, wenn er der Ansicht ist, dass die Befristung rechtswidrig ist bzw. die Kettenbefristung zu oft, zu lang oder ohne Sachgrund erfolgte überprüfen lassen, ob das Arbeitsverhältnis nicht unbefristet fort gilt

 

Wie ist der Gang der Entfristungsklage?

Auch bei der Entfristungsklage findet zunächst ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, in dem eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgelotet wird.

Ist eine Einigung nicht zu erzielen, geht das Verfahren vor dem Arbeitsgericht seinen gewohnten Weg.

Der Arbeitgeber hat nach der Erhebung der Entfristungsklage durch den Arbeitnehmer eine Klageerwiderung abzugeben.

Der Arbeitnehmer kann darauf noch einmal antworten und dann findet der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht statt.

Oft wird der Richter vom Arbeitsgericht im Kammertermin nochmals eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anregen.

Ist weiterhin keine Einigung möglich, wird der Richter vom Arbeitsgericht ein Urteil sprechen.

Gegen das Urteil vom Arbeitsgericht kann der unterliegende Arbeitnehmer oder der unterliegende Arbeitgeber das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht erheben.

Während sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten können, also keinen Rechtsanwalt benötigen, benötigen Sie einen solchen vor dem Landesarbeitsgericht.

Hinweis: Auch bei der Entfristungsklage gilt in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für einen Rechtsanwalt jeweils selbst bezahlen müssen, egal wer gewinnt und wer verliert.

 

Rechtstipp-Hinweis:

Einstellung von unbefristeten Arbeitnehmern ohne Entfristung befristeter Arbeitnehmer – Entfristungsanspruch oder Schadensersatz bei Verstoß gegen § 18 TzBfG?

Mündliche Entfristungszusage möglich?