Arbeitskleidung

Arbeitskleidung, auch Berufskleidung oder Dienstkleidung, österreichisch auch Montur, ist Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird.

Rechtsfragen

Arbeitsrechtlich sind die Untergruppen Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung zu unterscheiden:

  • Berufskleidung hat sich für bestimmte Berufe als zweckmäßig erwiesen und ist für sie üblich geworden (z. B. Kellner, Köche oder Zimmerleute). Um Berufskleidung handelt es sich, wenn deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, sie zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sein kann, aber vom Arbeitnehmer nach dem persönlichen Geschmack bestimmt wird.
  • Dienstkleidung sind solche Kleidungsstücke, die auf Anordnung des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Dieser Zweck kann durch eine Vorgabe hinsichtlich der Farbe und des Materials der während der Arbeit zu tragenden Kleidung erreicht werden.
  • Schutzkleidung ist eine Arbeitskleidung, die aus Gründen des Arbeitsschutzes während der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer zu tragen ist.

Der Arbeitnehmer muss es bei Arbeitskleidung hinnehmen, dass ihm durch die einschränkenden Vorgaben des Arbeitgebers im Rahmen einer die Kleidung betreffenden Arbeitsanweisung weitgehend die Möglichkeit genommen wird, seiner Kleidung zur Abgrenzung anderen gegenüber eine eigene persönliche Note zu geben. Im deutschen Arbeitsrecht zählt das „vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb“, um eine Dienst- oder Schutzkleidung anzulegen in der Regel zur Arbeitszeit, die vergütet werden muss.

Untersagt der Arbeitgeber das Tragen individueller Zeichen zur Arbeitskleidung z. B. im Sinne des Verbots des Tragens von sichtbaren Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ (z. B. eine Halskette mit Kreuz, Kopftuch etc.), so muss diese Regelung alle Personen gleichermaßen diskriminierungsfrei treffen (siehe auch EuGH-Entscheidung C-157/15 und C-188/15).

Berufskleidung

Die Beschaffung der Berufskleidung obliegt grundsätzlich dem Arbeitnehmer, gesetzlich angeordnete Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen oder die Kosten für die Anschaffung übernehmen. Wenn der Arbeitgeber eine uniformierte Kleidung in bestimmter Farbe, Material und Aussehen anordnet, spricht man von Dienstkleidung. Üblicherweise wird sie unentgeltlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Schutzkleidung

Schutzkleidung ist für Berufe vorgeschrieben, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Zur Schutzkleidung gehören etwa Schutzhelme, Sicherheitshandschuhe oder Atemschutzmasken.