Kündigung des Betriebsratsmitgliedes

Farbige Holzwürfel Mit Buchstaben Auf Dem Das Wort Betriebsrat Abgebildet Ist, Abstrakte Illustration

Mitglieder des Betriebsrates genießen nach § 15 Abs. 1 KSchG Sonderkündigungsschutz.

Die ordentliche Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats ist ausgeschlossen.

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der Betriebsratsmitglied ist, nur dann wirksam kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.

Außerordentliche Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates, § 103 BetrVG.

Gleiches gilt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung, von Mitgliedern des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern.

 

Hinweis: Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied durch den Arbeitgeber rechtswidrig, der Arbeitnehmer erhebt aber nicht innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, dann wird die rechtswidrige Kündigung dennoch wirksam.