Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung (auch: fristgerechte Kündigung) ist eine Kündigung, die das Arbeitsvertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist beendet.

Im Arbeitsrecht ist neben den Kündigungsregelungen des BGB auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu beachten.

Die Kündigungsregelungen des BGB sind in § 622 BGB geregelt.

Das KSchG enthält Spezialvorschriften gegenüber dem BGB.

Das KSchG verlangt für die ordentliche Kündigung neben der Einhaltung der Kündigungsfrist zusätzlich das Vorliegen von Kündigungsgründen.

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Es gibt drei Arten von Kündigungsgründen:

Sofern nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, können die Voraussetzungen einer Kündigung auch vertraglich vereinbart werden.

Im Bereich des Arbeitsrechtes sind Kündigungsfristen außer in § 622 BGB häufig in Tarifverträgen geregelt.

Hinweis: Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtswidrig, der Arbeitnehmer erhebt aber nicht innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, dann wird die rechtswidrige Kündigung dennoch wirksam.

>>>HIER<<< finden Arbeitgeber ein MUSTER einer ordentlichen (betriebsbedingten, ggf. mit Abfindungsangebot, verhaltensbedingten) Kündigung mit Änderungsangebot (Änderungskündigung) des Arbeitnehmers mit der Möglichkeit der Resturlaubsgewährung, Freistellung und den notwendigen Hinweisen!