Eine Kündigung ist oft ein Schock – doch sie kann auch eine Chance sein: Wer klug verhandelt, kann mit einer lukrativen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Allerdings ist der Weg zur Einigung mit dem Arbeitgeber oft steinig. Dieser Ratgeber zeigt, wie Arbeitnehmer strategisch, rechtlich abgesichert und selbstbewusst in die Abfindungsverhandlung gehen – und das Maximum für sich herausholen.
1. Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Abgeltung des Arbeitsplatzverlusts. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung – mit wenigen Ausnahmen –, sie wird vielmehr häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder gerichtlichen Vergleichs gezahlt.
2. Wann ist eine Abfindungsverhandlung sinnvoll?
Eine Abfindungsverhandlung ist insbesondere in folgenden Konstellationen empfehlenswert:
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Bei betriebsbedingter Kündigung
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Wenn der Arbeitgeber an einer einvernehmlichen Trennung interessiert ist
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Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, bei der ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht angestrebt wird
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Wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber zerrüttet ist
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Wenn der Arbeitnehmer nicht zurückkehren möchte, aber eine Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust erwartet
3. Verhandlungsvorbereitung: Analyse & Strategie
a) Rechtliche Ausgangslage prüfen
Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Häufig bestehen gute Chancen, dass die Kündigung unwirksam ist – etwa mangels Sozialauswahl, fehlender Betriebsratsanhörung oder ohne wichtigen Grund. Eine schwache Rechtslage des Arbeitgebers verbessert die Verhandlungsposition erheblich.
b) Ziel definieren
Bestimmen Sie realistische, aber ambitionierte Ziele:
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Höhe der gewünschten Abfindung
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Laufzeit der Freistellung
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Zeugnisformulierung
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Outplacement-Leistungen oder Weiterbildungszuschüsse
c) Marktwert & Lebenssituation analysieren
Ein höheres Lebensalter, lange Betriebszugehörigkeit oder schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen den Druck auf den Arbeitgeber – und damit die Wahrscheinlichkeit, dass er zu einer höheren Abfindung bereit ist.
4. Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Die sogenannte Regelabfindung beträgt:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Je nach Verhandlungsmacht sind aber auch höhere Sätze möglich – etwa 1,0 oder 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr. Folgende Faktoren können die Höhe beeinflussen:
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Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
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Vermeidung negativer Publicity für den Arbeitgeber
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Rolle des Arbeitnehmers (z. B. Führungskraft)
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Betriebsratsbeteiligung
5. Verhandlungstaktiken: So überzeugen Sie den Arbeitgeber
a) Ruhe bewahren & professionell auftreten
Emotionale Reaktionen sind verständlich, aber in Verhandlungen hinderlich. Ein sachlicher, lösungsorientierter Ton schafft Vertrauen und Gesprächsbereitschaft.
b) Alternativen anbieten
Signalisieren Sie, dass Sie im Gegenzug zu einer hohen Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten würden – oder umgekehrt: dass Sie klagen, falls es keine faire Einigung gibt.
c) Den richtigen Zeitpunkt wählen
Die besten Ergebnisse lassen sich häufig im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht erzielen. Hier ist der Arbeitgeber oft bereit, einen Vergleich zu schließen, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.
d) Auf Anwalt setzen
Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur rechtliche Risiken aufzeigen, sondern auch taktisch verhandeln und das Maximum für Sie herausholen.
6. Aufhebungsvertrag vs. gerichtlicher Vergleich
Kriterium | Aufhebungsvertrag | Gerichtlicher Vergleich |
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Initiierung | Einvernehmlich | Nach Kündigung/Klage |
Risiko für Sperrzeit | Hoch (Sperrzeit durch Arbeitsagentur möglich) | Geringer bei Vergleich |
Flexibilität | Hoch | Eingeschränkter |
Verhandlungsspielraum | Hoch | Vor Gericht begrenzt |
Tipp: Vermeiden Sie vorschnelle Unterschriften unter einen Aufhebungsvertrag – lassen Sie diesen unbedingt rechtlich prüfen!
7. Steuer und Sozialversicherung beachten
Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherung. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann zur Steuerersparnis führen – lassen Sie sich hierzu steuerlich beraten.
8. Was tun bei Verweigerung des Arbeitgebers?
Wenn der Arbeitgeber nicht verhandeln will, bleibt oft nur der Weg der Kündigungsschutzklage. Spätestens im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zeigt sich, ob der Arbeitgeber verhandlungsbereit ist. Viele Verfahren enden dann doch mit einem Abfindungsvergleich.
Fazit: Klug verhandeln, besser abschließen
Mit guter Vorbereitung, rechtlicher Unterstützung und einer klaren Strategie kann die Abfindungsverhandlung zu einem finanziell erfolgreichen Abschluss führen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, ihre Ziele realistisch formulieren und den Arbeitgeber mit sachlichen Argumenten überzeugen.