Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Teil- und Grundurteil vom 18.1.2023 zum Aktenzeichen 4 U 249/21 entschieden, dass der Halter eines Tieres nicht nur für unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen haftet. Die Tierhalterhaftung erfasst vielmehr auch Fälle, in denen ein Mensch sich aufgrund der vom Tier herbeigeführten Gefahr zu helfendem Eingreifen veranlasst sieht. […]