Wer im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus einem gerichtlichen Vergleich vollstrecken will, muss im elektronischen Rechtsverkehr besonders sauber zwischen drei Ebenen trennen: dem elektronisch einzureichenden Vollstreckungsantrag, der Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Titels. Der Beschluss des LAG Hamm vom 30.04.2026 – 9 Ta 40/26 – zeigt, dass ein technischer Medienwechsel vom Papier in das […]