Ein Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in Gerichtsakten nehmen, selbst wenn er (noch) nicht als Prozessvertreter bestellt ist. Gerade bei drohenden Honorarstreitigkeiten kann dies entscheidend sein. Hintergrund: OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2026 (Az. 7 VA 1/26) In einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um die Akteneinsicht einer (Noch-nicht-)Anwältin in eine laufende Zivilsache, um […]