Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.02.2024 zum Aktenzeichen 2-12 O 264/22 entschieden, , dass der Anspruch einer Klägerin bereits daran scheitert, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist. Aus der Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 14.02.2024 ergibt sich: Die Klägerin hatte sich im März, April und November 2021 gegen […]