Hintergrund des Falls Ein ausgebildeter Industriekaufmann (Jahrgang 1994) hatte sich im Dezember 2022 auf eine Stelle beworben, die die Arbeitgeberin als „Bürokauffrau, Sekretärin, Assistentin“ in Teilzeit (16 € Stundenlohn) ausgeschrieben hatte. Diese rein weibliche Berufsbezeichnung in der Anzeige war problematisch, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorschreibt, dass Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu formulieren sind. Der männliche Bewerber erhielt […]