Das Oberlandgericht Oldenburg hat mit Grundurteil vom 20.04.2023 zum Aktenzeichen 14 U 212/22 entschieden, dass eine Kindesmutter einer Krankenkasse Schadensersatz für Verletzungen einer Frau zahlen, die dadurch entstanden sind, dass ein nicht beaufsichtigtes Kind einen Pkw startete. Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 22.05.2023 ergibt sich: Kleine Kinder sind manchmal unberechenbar. Schon innerhalb kürzester […]