Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Hinweisbeschluss vom 13.6.2023 sowie Beschluss vom 28.8.2023 zum Aktenzeichen 16 U 54/23 klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Der Klägerin stünden keine Minderungsansprüche zu, soweit […]