Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Februar 2024 zu den Aktenzeichen 2 BvE 6/23 und 2 BvR 994/23 einen Antrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Diese betrafen das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten Direktwahlakts, die den EU-Mitgliedstaaten […]