Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08. Februar 2021 zum Aktenzeichen 1 BvR 242/21 entschieden, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aber einer Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG darstellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Annahme, Schulen trügen maßgeblich zum Infektionsgeschehen bei, neben […]