Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 22.11.2023 zum Aktenzeichen 2 S 35/22 entschieden, dass ein Vermieter gegen den Mieter für die Zeit, in welcher dieser ihm die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, nur dann ein Anspruch auf die gesetzlich angeordnete Nutzungsentschädigung zusteht, wenn er auch einen Rücknahmewillen hat. Aus der Pressemitteilung des […]