Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 08.07.2025 zum Aktenzeichen 5 B 451/25 entschieden, dass die Stadt Münsterden Einordnungshinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“, der in den beiden Exemplaren eines in der Stadtbücherei vorgehaltenen Buchs angebracht ist, zu entfernen hat. Aus […]