Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 05.05.2026 zu den Aktenzeichen 6 B 234/26, 6 B 235/26 und 6 B 236/26 entschieden, dass der Ausschluss einer Polizeikommissarin aus Beförderungsauswahlverfahren beim Polizeipräsidium Düsseldorf rechtmäßig ist, weil gegen diese ein Disziplinarverfahren wegen des begründeten Verdachts anhängig ist, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich nur deshalb […]