Ein Brandamtmann, der in 45 Fällen seine Arbeitszeiten manipuliert hatte, wollte kurz nach Abschluss seines Disziplinarverfahrens aufsteigen – vergeblich. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarlouis) entschied am 06.01.2026 (Az. 1 B 175/25), dass der Dienstherr ihm eine Wartezeit auferlegen durfte und die Beförderung zunächst ausschließen konnte. Auch ohne ausdrückliches Beförderungsverbot im Gesetz darf der Dienstherr […]