Eine Änderungskündigung gehört zu den einschneidendsten Instrumenten des Arbeitsrechts. Sie verbindet die Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrags mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Für Arbeitnehmer ist sie deshalb besonders bedeutsam, weil sie nicht nur den Bestand des Arbeitsplatzes betrifft, sondern zugleich Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeitsinhalt, Arbeitsort oder Stellung im Betrieb verändern kann. Rechtlich handelt […]