Das Arbeitsgericht München hat mit Urteil vom 20.05.2026, Az. 4 Ca 15395/25, entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht berechtigt war, das Fahren einer Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung aus Gewissensgründen zu verweigern. Die Entscheidung ist arbeitsrechtlich bedeutsam, weil sie zeigt, wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO reicht und wann sich Arbeitnehmer auf Gewissensfreiheit nach […]