Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 01.06.2023 zum Aktenzeichen 8 C 3.22 entschieden, dass wenn ein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs eines Buslinienbündels fristgerecht gestellt wird, ohne alle Anforderungen der Vorabbekanntmachung des Aufgabenträgers zu erfüllen, kommt seine nachträgliche Ergänzung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn ein anderer fristgerechter, eigenwirtschaftlicher Antrag sämtliche Anforderungen erfüllt und auch […]