Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteilen vom 20. Januar 2025 zu den Aktenzeichen 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland russische Männer, die befürchten, zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als subsidiär schutzberechtigt anerkennen müssen. Aus der Pressemitteilung des […]