Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit BEschlüssen vom 29.06.2026 zum Aktenzeichen 1 B 428/26 u.a. entschieden, dass die Entscheidung der Bundeswehr, Beförderungen in das Amt des Stabsfeldwebels bis auf Weiteres auszusetzen, rechtmäßig ist und deshalb in insgesamt 22 Eilbeschlüssen auf die Anträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr entschieden, die jeweils die Freihaltung von Planstellen der Besoldungsgruppe A […]