Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 zum Aktenzeichen 1 S 75/24 entschieden, dass mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gaza-Streifen mit dem Anliegen scheitern, die Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, ihnen Auskunft über abgeschlossene Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen. Aus der Pressemitteilung des OVG […]