Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat mit Grundurteil vom 06.05.2026, Az. 30 C 181/24 entschieden, dass eine nichtbinäre Person dem Grunde nach Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat, wenn sie in einer Reha-Klinik von wassertherapeutischen Gruppenübungen ausgeschlossen wird, weil sie ihre Brust nicht bedecken möchte, während männliche Teilnehmer ohne Brustbedeckung teilnehmen dürfen. […]