Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.08.2022 zum Aktenzeichen 5 A 2.21 entschieden, dass die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen kann. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 52/2022 vom 11.08.2022 ergibt sich: Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes […]