Das Landgericht Frankenthal hat mit Beschluss vom 28.06.2022 zum Aktenzeichen 8 O 163/22, dass ein Schufa-Eintrag bei strittigen Forderungen unzulässig ist. Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, so melden sie dies regelmäßig als „Zahlungsstörung“ an die Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die Folge: Ein negativer Eintrag des Schuldners, der dann Probleme bei der Kreditkartenzahlung oder […]