Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 21.10.2024 zum Aktenzeichen 16 W 40/24 entschieden, dass wenn ein Lied eines Rappers dahingehend verstanden werden kann, dass er den Angriff der Hamas auf Israel unterstützt und die dortige Gewaltanwendung gutheißt, eine hinreichende Tatsachengrundlage für einen Pressebericht besteht, in dem dem Musiker „antisemitische Hetze“ vorgeworfen wird. […]