Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2023 zum Aktenzeichen 6 A 1/22, dass die vorbeugende Klage des Vereins Reporter ohne Grenzen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung, dass seine mit Dritten über Messenger-Dienste oder auf andere Weise geführte Telekommunikation von dem Bundesnachrichtendienst (BND) mittels Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) überwacht wird, unzulässi ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in […]