Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 19.01.2021 zum Aktenzeichen 15 A 3047/19 entschieden, dass das Erzbistum Köln presserechtlich nicht verpflichtet ist, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 19.01.2021 ergibt sich: Die klagende Journalistin will […]