Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Mai 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 637/23 entschieden, dass eine Unterbringungsanordnung zur Vorbereitung eines Gutachtens über psychischen Zustand vorerst nicht umgesetzt werden darf. Gegen die Beschwerdeführerin werden mehrere Strafverfahren wegen Diebstahls und Widerstands gegen beziehungsweise tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, wegen versuchter Körperverletzung […]