Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 25.7.2024 zum Aktenzeichen 7 Ws 253/23 entscheiden, dass auch wenn ein Täter in der tatsächlich irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere erwirbt und anschließend weiterverkauft, der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Einziehung unterliegt. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 53/2024 vom 24.09.2024 ergibt sich: […]