Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 14.4.2026 zum Aktenzeichen 2 U 174/24 entschieden, dass wenn ein Parteivertreter die rechtlichen Ausführungen des erkennenden Richters als „rührselig“ bezeichnet und erläutert dieser, dass er seine Erwägungen am christlichen Menschenbild orientiere, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main […]