Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 13.1.2025 zum Aktenzeichen 6 WF 155/24 entschieden, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden können. Weder der Umstand, dass der Vater nicht bereits auf Basis eines Privatgutachtens zur Anerkennung der Vaterschaft bereit war, noch, dass […]