Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Urteil vom 26.04.2023 zum Aktenzeichen 13 U 69/22 entschieden, dass die Klägerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main Nr. 34/2023 vom 16.05.2023 ergibt sich: Erhöht die Einnahme eines verunreinigten […]