Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.10.2024 zum Aktenzeichen IX R 5/23 entscheiden, dass die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, vom Geschädigten versteuert werden muss. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 001/24 vom 09.01.2025 ergibt sich: Die Klägerin musste aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers […]