Harte Sanktionen bei KI-Nutzung in Prüfungsarbeiten – Urteil des VG Kassel

11. März 2026 -

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem aktuellen Urteil vom 25.02.2026 entschieden, dass Studierende, die in einer Prüfungsleistung unerlaubt Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, die Prüfung zu Recht mit „nicht bestanden“ bewertet bekommen und sogar von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden dürfen. Mit anderen Worten: Wer heimlich ChatGPT & Co. beim Verfassen von Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten hilft, riskiert nicht nur das Durchfallen, sondern im Extremfall auch die Exmatrikulation. Dieses wegweisende Kasseler Urteil sorgt für Aufmerksamkeit im Hochschulbereich – insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Universitäten noch nach dem richtigen Umgang mit KI in Prüfungen suchen.

Sachverhalt: KI in Bachelor- und Masterarbeit

Zwei Studierende der Universität Kassel sahen sich mit drastischen Konsequenzen konfrontiert, nachdem in ihren schriftlichen Arbeiten der Einsatz generativer KI festgestellt worden war. Im ersten Fall handelte es sich um eine Bachelorarbeit im Fach Informatik, im zweiten um eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht. Beide Studierenden hatten mit ihrer Unterschrift auf der Eigenständigkeitserklärung versichert, die Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfsmittel angefertigt zu haben – tatsächlich nutzten sie jedoch in erheblichem Umfang KI-Textgeneratoren. Die Universität Kassel wertete dies als Täuschungsversuch und erklärte die Arbeiten für „nicht bestanden“. Aufgrund der Schwere des Verstoßes wurden die Prüflinge dauerhaft von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. Faktisch bedeutete dies das endgültige Nichtbestehen der Prüfung und die Exmatrikulation der beiden Studierenden.

Die betroffenen Studierenden legten hiergegen Klage beim VG Kassel ein. Sie hielten die Sanktionen für überzogen und machten womöglich geltend, man habe den KI-Einsatz nicht eindeutig nachweisen können oder die Strafen seien unverhältnismäßig. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass deutliche Anhaltspunkte für die KI-Nutzung vorlagen (beispielsweise ungewöhnliche Formulierungen, ein im Vergleich zu sonstigen Leistungen auffällig homogener Sprachstil oder andere Indizien). Beide Klagen wurden schließlich abgewiesen, so dass die Entscheidungen der Uni Kassel Bestand hatten.

Entscheidung des VG Kassel

Das VG Kassel bestätigte in seinem Urteil vom 25.02.2026 die harte Linie der Universität Kassel. Die Nutzung von KI-Textgeneratoren in den eingereichten Arbeiten stellte nach Überzeugung des Gerichts den Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel dar. Folgerichtig wertete das Gericht dies als Täuschung in der Prüfung. Entscheidend war, dass die Studierenden durch die Eigenständigkeitserklärung ausdrücklich zugesichert hatten, eigenständig gearbeitet zu haben – und diese Zusicherung durch den KI-Einsatz objektiv unwahr war. Das Gericht stufte den Verstoß daher als „schwere Täuschung“ ein.

Insbesondere betonte das VG Kassel, dass hier nicht bloß ein einfacher Täuschungsversuch vorlag (der häufig „nur“ zum Nichtbestehen mit Möglichkeit zur Wiederholung führt), sondern ein qualifizierter Verstoß, der eine Wiederholung der Leistung dauerhaft ausschließt. Diese Einordnung ergab sich aus der Prüfungsordnung der Universität: Bei besonders gravierenden Täuschungen kann dem Prüfling das Recht auf einen weiteren Versuch aberkannt werden. Das Gericht hielt diese Sanktion im vorliegenden Fall für rechtmäßig und verhältnismäßig angesichts der Schwere der Täuschung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Entscheidung waren Aussagen zur Beweisführung. Das VG Kassel stellte allgemeine Grundsätze für den Nachweis von KI-Einsatz in Prüfungsarbeiten auf. Zwar wurden die konkreten Ausführungen dazu in der Pressemitteilung nicht im Detail wiedergegeben, doch kann man dem entnehmen, dass das Gericht Kriterien benannt hat, wann und wie der Einsatz von KI als erwiesen gelten kann. Offenbar war im vorliegenden Fall die Beweislage so eindeutig, dass das Gericht überzeugt war, die Studierenden hätten sich der unerlaubten Hilfe von KI bedient. Damit hat das Urteil auch Signalwirkung für zukünftige Fälle: Hochschulen und Gerichte können sich an den formulierten Kriterien orientieren, um KI-gestützte Täuschungen zu erkennen und zu sanktionieren.

Schließlich hat das VG Kassel wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Es ist möglich, dass in der nächsten Instanz – oder später sogar vom Bundesverwaltungsgericht – noch einmal über diese Fragen entschieden wird. Gleichwohl entfaltet die Kasseler Entscheidung bereits jetzt eine erhebliche Signalwirkung.

Rechtliche Erwägungen: Täuschungsversuch durch KI-Hilfe

Rechtlich bewegt sich der Fall im Bereich des Prüfungsrechts, das den Hochschulen einen Ermessensspielraum beim Umgang mit Täuschungsversuchen einräumt. Wesentliche Grundlagen sind dabei die jeweilige Prüfungsordnung der Hochschule und allgemeine Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeit und Chancengleichheit. Im Kasseler Fall dürfte die Prüfungsordnung klar festgelegt haben, dass bei Täuschung die Prüfung mit nicht bestanden zu bewerten ist und dass in schweren Fällen ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen werden kann. Genau hiervon hat die Uni Kassel Gebrauch gemacht, da der Einsatz von KI als besonders schwerwiegender Täuschungsakt gewertet wurde.

Eine Täuschung im Prüfungswesen liegt immer dann vor, wenn ein Prüfling eine eigenständige Leistung vortäuscht, die er oder sie so tatsächlich nicht erbracht hat. Unerlaubte Hilfsmittel – ob Spickzettel, ghostwriting oder eben KI-Tools – führen dazu, dass die Arbeit nicht mehr als eigenständig anzusehen ist. Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass die Studierenden durch ihre Unterschrift falsche Angaben über die Eigenständigkeit ihrer Leistung gemacht haben. Eine solche falsche Versicherung an Eides statt (wie die Eigenständigkeitserklärung rechtlich einzuordnen ist) kann sogar den Straftatbestand des § 156 StGB erfüllen. Zwar wurde hier (soweit bekannt) kein Strafverfahren gegen die Studierenden eingeleitet; die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen zeigt jedoch, wie ernst Täuschungshandlungen im Hochschulbereich genommen werden.

Das VG Kassel prüfte auch die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen. Ein Prüfungsanspruch (das Recht, eine Prüfung zu wiederholen) darf einer:m Studierenden nicht ohne Weiteres entzogen werden – dies ist ein schwerwiegender Eingriff, der einen Studienabbruch zur Folge haben kann. Im Kasseler Urteil kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung in diesen Fällen gerechtfertigt war. Die Universität durfte also hier die maximale Sanktion verhängen, weil das Verhalten der Studierenden das Vertrauen in die Prüfungsordnung und die Chancengleichheit massiv erschüttert hatte. Auch vergleichbare Fälle an anderen Gerichten untermauern diese Linie: So entschied etwa das VG Hamburg Ende 2025, dass der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT nur bei ausdrücklicher Erlaubnis der Prüfungsbehörde zulässig ist. Ohne eine solche Erlaubnis müssen Studierende davon ausgehen, dass sämtliche Prüfungsleistungen eigenständig – also ohne KI – zu erbringen sind.

Lehren aus dem Urteil für Studierende

Für Studierende ergibt sich aus diesem Urteil eine deutliche Warnung und klare Handlungsimpulse. Erstens: Macht euch bewusst, dass unerlaubte KI-Nutzung als Täuschungsversuch gilt – und zwar als einer der schlimmsten Art. Die Konsequenzen sind nicht bloß eine schlechte Note, sondern können im schlimmsten Fall das Aus eures Studiums bedeuten. Zweitens: Nehmt die Eigenständigkeitserklärung und vergleichbare Erklärungen sehr ernst. Diese sind keine bloße Formsache, sondern rechtlich bindend. Wer hier falsche Angaben macht, muss mit harten akademischen und sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.

Drittens: Informiert euch genau über die Regeln eurer Hochschule zum Thema KI. Derzeit existiert kein einheitlicher Standard – jede Uni kann eigene Vorgaben haben. Einige Hochschulen untersagen KI strikt (wie hier die Uni Kassel), während andere den Einsatz moderat erlauben oder sogar fördern. Laut einer aktuellen Erhebung haben zwar bereits 87 % der Hochschulen ihre Eigenständigkeitserklärungen an die KI-Problematik angepasst, aber erst 43 % die Prüfungsordnungen entsprechend geändert. Es besteht also vielerorts noch Unsicherheit, was genau erlaubt ist und was nicht. Diese uneinheitlichen Regelungen führen zu spürbaren Ungleichheiten und Verunsicherung unter Studierenden. Umso wichtiger ist es, dass ihr euch an eurer jeweiligen Hochschule schlau macht: Lest die Prüfungsordnung, schaut in Modulhandbücher und Richtlinien, und hört genau hin, was Dozent*innen in ihren Veranstaltungen dazu sagen.

Viertens: Wenn ihr vorhabt, KI-Tools für eine Studienleistung zu nutzen, dann nur nach vorheriger Erlaubnis. Klärt im Zweifel mit eurer Lehrkraft, ob und in welchem Umfang der Einsatz von z.B. ChatGPT zulässig ist. Fehlt eine ausdrückliche Erlaubnis, solltet ihr lieber darauf verzichten. Im Grundsatz gilt (bis auf anderslautende Ansagen): Alle Arbeiten sind vollständig eigenständig zu erstellen, einschließlich Formulierung, Inhalt und Struktur. Hilfsmittel jedweder Art dürfen ausschließlich genutzt werden, wenn sie ausdrücklich gestattet sind (z.B. Gesetzestexte in juristischen Klausuren, Taschenrechner in Matheklausuren etc.). KI gehört in der Regel nicht zu den erlaubten Hilfsmitteln, solange sie nicht offiziell freigegeben ist.

Zu guter Letzt: Seid euch darüber im Klaren, dass Universitäten ihre Haltung zu KI aktuell verschärfen. Was gestern noch Kulanz war, kann morgen streng sanktioniert werden. Das Urteil des VG Kassel ist ein Fingerzeig darauf, dass Hochschulen künftig rigoroser gegen KI-Schummeln vorgehen dürften – zumal das Gericht seine Entscheidung als potenziell richtungsweisend für allgemeine Regeln eingeordnet hat. Es besteht also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ähnliche Fälle in Zukunft genauso entschieden werden, insbesondere wenn höhere Instanzen diese Linie bestätigen.

Empfehlung für Studierende

Zum Abschluss möchten wir euch eine klare Handlungsempfehlung geben, um Ärger zu vermeiden und euer Studium erfolgreich zu absolvieren:

  • Prüfungs-Vorgaben gründlich lesen: Informiert euch in der jeweiligen Prüfungsordnung und Aufgabenstellung darüber, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten – das schließt KI-Tools ein!
  • Im Zweifel nachfragen: Wenn unklar ist, ob ihr z.B. ChatGPT zur Unterstützung nutzen dürft, fragt vorher bei der Dozentin oder dem Dozenten nach. Holt euch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, um auf Nummer sicher zu gehen.
  • Ehrlichkeit geht vor: Unterscheidet klar zwischen erlaubter Hilfe (z.B. Rechtschreibprüfung oder Zitier-Software, falls zugelassen) und unerlaubter inhaltlicher Unterstützung. Macht euch bewusst, dass die Eigenständigkeitserklärung verbindlich ist – gebt keine Hilfsmittel an, die ihr nicht einsetzen durftet, und verschweigt keine, die ihr genutzt habt.
  • Risiko abwägen: Überlegt euch gut, ob der kurzfristige Vorteil durch KI den enormen Risikoschaden aufwiegt. Spätestens das VG-Kassel-Urteil zeigt: Es lohnt sich nicht zu schummeln. Die möglichen Konsequenzen – Durchfallen ohne zweite Chance, Verlust des Prüfungsanspruchs und sogar Exmatrikulation – stehen in keinem Verhältnis zu ein paar schneller generierten Sätzen. Setzt lieber auf eigene Leistung oder sucht rechtzeitige legale Unterstützung (z.B. Betreuung, Tutoren, Lerngruppen).

Das Urteil des VG Kassel führt Studierenden eindrücklich vor Augen, dass KI-Schummeln kein Kavaliersdelikt ist. Die wichtigsten Lehren sind eindeutig: Kenne die Regeln deiner Hochschule, halte dich daran, und wenn du unsicher bist – lass die Finger von unerlaubten Hilfsmitteln. So schützt du nicht nur deinen Studienerfolg, sondern handelst auch fair und rechtskonform. Denn am Ende des Tages zählt in jeder Prüfung deine eigene Leistung – und die kann dir keine KI der Welt abnehmen. Bleibt also ehrlich, dann bleibt ihr auch im Studium auf Kurs.