Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 4. September 2023 zum Aktenzeichen 15 K 417/21 entschieden, dass ein rechtswissenschaftlicher Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich nicht berechtigt, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. Aus […]