Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 2. Mai 2023 zum Aktenzeichen 2 Sa 203/22 entschieden, dass derjenige, der in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, damit rechnen muss, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann und in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom […]