Situation: Wegen Streik, Vulkanausbruch oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet und alle Flüge fallen aus? Für Beschäftigte, die ihren Rückflug sehr knapp vor dem nächsten Arbeitstag geplant haben, ist das eine nervenaufreibende Situation. Wichtig: Können Arbeitnehmer dadurch nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren, haben sie für die ausgefallene Arbeitszeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung. Im deutschen Arbeitsrecht […]