Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Klauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die gevestete (bereits erworbene) virtuelle Optionsrechte bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers sofort verfallen lassen, sind unwirksam. Gleiches gilt für Klauseln, die vorsehen, dass diese gevesteten Optionen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schneller verfallen, als sie erdient wurden. Im Klartext: Hat ein Mitarbeiter durch seine Betriebszugehörigkeit bereits Ansprüche auf […]