Wer als Arbeitnehmer kündigt, wird von Arbeitgebern in der Praxis oft bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt – das heißt, er muss nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin sein Gehalt. In einem aktuellen Fall passte einem Gebietsleiter jedoch nicht, dass er durch die Freistellung auch seinen Dienstwagen für die Restlaufzeit verlor. Er verlangte deshalb eine […]