Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 6. Mai 2025 zum Aktenzeichen 3 AZR 65/24 entschieden, dass ein Tarifvertrag bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden darf, […]