Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 11.07.2024 zum Aktenzeichen 6 Sa 579/23 festgestellt, dass ein Manager eines Automobilzulieferers, der seit Jahren nahezu ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hat, dieses Recht auf Homeoffice auch weiterhin behalten darf. Die Zurücknahme der Homeoffice-Erlaubnis und die Versetzung an einen Arbeitsplatz, der 500 km entfernt liegt, wurden vom Gericht […]