Allgemein gesagt, Abfindungen sind steuerpflichtig. Seit 2006 unterliegen Abfindungen der Einkommenssteuer, da sie als außergewöhnliche Einnahmen betrachtet werden. Aus diesem Grund müssen sie versteuert werden, sind also lohnsteuerpflichtig. Allerdings müssen keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) darauf gezahlt werden. Durch das zusätzliche außergewöhnliche Einkommen kann sich oft auch der persönliche Steuersatz erhöhen. Dies kann […]