Ein vollautomatischer „Automatenkiosk“ in Bonn, der rund um die Uhr geöffnet ist, durfte nicht einfach von der Stadt verboten werden. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied am 18.06.2025 (Az. 1 K 5563/24), dass die gesetzliche Ausnahme für Warenautomaten weiterhin gilt und durch die Reform der Ladenöffnungsgesetze nicht abgeschafft wurde. Dieser Rechtstipp erläutert die Hintergründe des Urteils, […]