Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 9.4.2025 zum Aktenzeichen 17 U 181/23 entschieden, dass eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt und deshalb operativ unter Vollnarkose entfernt werden muss, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 € rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main Nr. 20/2025 vom 09.04.2025 ergibt sich: […]